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Beim Austausch von Gasheizgeräten auf vorgeschriebene Abgasüberwachung achten

Moderne Gasheizgeräte sind deutlich effizienter als Altgeräte und verfügen über die geforderte Abgasüberwachung
Defekte Heizautomaten dürfen nur durch neue Geräte ersetzt werden – Austausch “alt gegen alt” ist nicht mehr möglich

Gladenbach. – Beim Austausch defekter Gasheizgeräte, die heute noch in vielen Mietwohnungen im Einsatz sind, wird – aus Kostengründen – oft auf funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. “Ein vermeintliches ‚Schnäppchen”, etwa aus dem Internet, erweist sich jedoch in der Regel als teurer Fehlkauf”, so Nikolaus Fleischhacker, Geschäftsführer der Oranier Heiztechnik GmbH. “Ältere Gasheizgeräte mit Schornsteinanschluss entsprechen nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und dürfen daher nicht als Austauschgeräte für defekte Heizautomaten genutzt werden.”

Der Grund dafür:…
Quelle: fair-news.de – Feed Alle Ressorts

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